Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.